SFDR

ANGABEN FÜR DIE EU-VERORDNUNG ÜBER DIE OFFENLEGUNG NACHHALTIGER FINANZIERUNG

(Sustainable Finance Disclosure Regulation - SFDR)

Der Zweck dieser Erklärung ist es, bestimmte Angaben für die Zwecke der SFDR in Bezug auf PREMIUM und die beiden Fonds PREMIUM Mittelstandsfonds I und PREMIUM Mittelstandsfonds II zu machen.

A. STATUS UNTER DER EU-VERORDNUNG ZUR OFFENLEGUNG NACHHALTIGER FINANZIERUNG (SFDR) UND RAHMENVERORDNUNG

Dieser Abschnitt fasst den Status bei PREMIUM und den Fonds unter der SFDR zusammen.

I) NACHHALTIGKEITSRISIKEN

Vor dem 10. März 2021 wird die PREMIUM eine Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken einführen, die die Richtlinien der PREMIUM in Bezug auf die Integration von Nachhaltig-keitsrisiken in ihren Anlageentscheidungsprozess darlegt, wie von der SFDR gefordert. Hiermit macht PREMIUM seine Sustainability Risks Policy auf seiner Website öffentlich zugänglich (ab 10. März 2021).

II) WESENTLICHE NACHTEILIGE AUSWIRKUNGEN

PREMIUM berücksichtigt derzeit keine wesentlichen nachteiligen Auswirkungen ihrer Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren gemäß Artikel 4 der SFDR, wie weiter unten unter "KEINE BERÜCKSICHTIGUNG VON NACHTEILIGEN AUSWIRKUNGEN" erläutert.

III) ARTIKEL 8 UND 9 SFDR; DIE RAHMENVERORDNUNG

PREMIUM kann zwar nach eigenem Ermessen ausschließende Screening-Kriterien für bestimmte Branchen und Regionen auf der Grundlage von Nachhaltigkeitsmerkmalen anwenden, solche ausschließenden Screening-Kriterien sind nicht verbindlich.Die Fonds haben jedoch keine nachhaltigen Anlagen zum Ziel und fördern keine ökologischen oder sozialen Merkmale im Sinne der SFDR. Die Fonds unterliegen daher nicht den zusätzlichen Offenlegungspflichten für Finanzprodukte gemäß Artikel 8 oder Artikel 9 der SFDR.Aus demselben Grund unterliegen die Fonds nicht den Anforderungen der EU-Verordnung über die Schaffung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen (die "Rahmenverordnung"). Die diesem Finanzprodukt zugrundeliegenden Anlagen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten.

B. KEINE BERÜCKSICHTIGUNG NACHTEILIGER AUSWIRKUNGEN

Die Rahmenverordnung verlangt von PREMIUM eine "Comply or Explain"-Entscheidung, ob sie die wesentlichen nachteiligen Auswirkungen ("PAI") ihrer Anlageentscheidungen in Bezug auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt, in Übereinstimmung mit einer spezifischen Regelung, die in der Rahmenverordnung beschrieben ist. PREMIUM hat sich dafür entschieden, diese Regelung nicht einzuhalten, sowohl allgemein als auch in Bezug auf die Fonds. PREMIUM wird ihre Entscheidung, das PAI-Regime nicht einzuhalten, regelmäßig überprüfen.

PREMIUM hat die Anforderungen des PAI-Regimes in Artikel 4 der SFDR und im Entwurf der technischen Regulierungsstandards, die im April 2020 veröffentlicht wurden (das "PAI-Regime"), sorgfältig geprüft. PREMIUM unterstützt die politischen Ziele des PAI-Regimes, die Transparenz für Kunden, Investoren und den Markt zu verbessern, in Bezug darauf wie Finanzmarktteilnehmer die Berücksichtigung der negativen Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in Entscheidungsprozesse integrieren. PREMIUM ist jedoch besorgt über den Mangel an leicht verfügbaren Daten, um viele der Berichtsanforderungen des PAI-Regimes zu erfüllen, da PREMIUM glaubt, dass Unternehmen und Marktdatenanbieter noch nicht bereit sind, alle notwendigen Daten für das PAI-Regime zur Verfügung zu stellen.

Ungeachtet der Entscheidung von PREMIUM, das PAI-Regime nicht einzuhalten, hat PREMIUM positive ESG-bezogene Initiativen und Richtlinien als Teil seines allgemeinen Engagements für ESG-Angelegenheiten implementiert, wie in diesem Abschnitt zusammengefasst. Um Zweifel auszuschließen, soll keine der folgenden Informationen den Eindruck erwecken, dass PREMIUM das PAI-Regime einhält.

C. ZUSÄTZLICHE ESG-INFORMATIONEN

PREMIUM erkennt an und bekräftigt sein Bekenntnis zu den Sechs Prinzipien für verantwortungsbewusstes Investment, die von den Vereinten Nationen in Zusammenarbeit mit führenden globalen institutionellen Investoren entwickelt wurden, wie im Folgenden dargelegt:

I) PREMIUM wird ESG-Aspekte in die Investmentanalyse und Entscheidungsprozesse einbeziehen.

II) PREMIUM wird wertschöpfende Eigentümerin sein und ESG-Aspekte in seine Eigentümerpolitik und -praktiken einbeziehen.

III) PREMIUM wird sich um eine angemessene Offenlegung von ESG-Themen durch die Unternehmen bemühen, in die es investiert.

IV) PREMIUM wird die Akzeptanz und Umsetzung der Prinzipien innerhalb der Investmentbranche fördern.

V) PREMIUM wird daran arbeiten, seine Effektivität bei der Umsetzung der Prinzipien zu verbessern.

VI) PREMIUM wird über seine Aktivitäten und Fortschritte bei der Umsetzung der Prinzipien berichten.

PREMIUM hat ESG-Überlegungen in alle Aspekte des Investitionsentscheidungsprozesses integriert, einschließlich aller drei Hauptinvestitionsphasen. Insbesondere in Phase 1 (der Vor-Investitionsphase) sollte die Due Diligence eine eingehende Bewertung von ESG-Kriterien beinhalten und eine ESG Due Diligence Checkliste kann für eine solche Analyse herangezogen werden. In Phase 2 (der Investment Holding Period) versucht PREMIUM sicherzustellen, dass ESG-Risiken in einem Portfoliounternehmen minimiert und Möglichkeiten zur Schaffung von ESG-Werten umgesetzt werden. PREMIUM kann auch eine ESG-Monitoring-Checkliste verwenden, so dass auf der PREMIUM-Ebene eine Reihe von Maßnahmen zur Überwachung der laufenden Einhaltung ergriffen werden. In Phase 3 (der Vorbereitungsphase für den Ausstieg) sollte PREMIUM die ESG-Eigenschaften eines potenziellen Käufers bewerten und prüfen, ob sich ein potenzieller Käufer verpflichten würde, die ESG-Fortschritte eines Portfoliounternehmens fortzuführen. Eine Checkliste für die Bewertung der ESG-Referenzen eines potenziellen Käufers beim Exit ist ebenfalls als Referenz für eine solche Analyse verfügbar.

Beispielfragen aus der ESG-Due-Diligence-Checkliste von PREMIUM, die PREMIUM fragen und berücksichtigen sollte:

Unterliegt das Zielunternehmen einer bestimmten Umweltregulierung?

Verfügt das Zielunternehmen über Umweltrichtlinien?

Gab es bei dem Zielunternehmen bereits Umweltvorfälle?

Hat das Zielunternehmen faire Arbeitspraktiken?

Verfügt das Zielunternehmen über Gesundheits- und Sicherheitsverfahren?

Berücksichtigt das Zielunternehmen ESG-Aspekte bei der Beauftragung von und dem Umgang mit Lieferanten, Auftragnehmern und Subunternehmern?

Darüber hinaus enthalten die ESG-Musterfragen aus der Checkliste zur Bewertung der ESG-Referenzen von potenziellen Käufern beim Ausstieg folgende PREMIUM-Fragen:

Gibt es Bedenken hinsichtlich der geschäftlichen Integrität des Käufers (z. B. Korruption)?

Gibt es Hinweise darauf, dass der Käufer die ESG-Richtlinien von PREMIUM offenkundig nicht einhält oder einhalten wird?

Gibt es Hinweise, dass sich das ESG-Management signifikant negativ verändern wird?

PREMIUM hat auch verschiedene laufende ESG-bezogene Offenlegungspflichten gegenüber Limited Partners. Die Limited Partners erhalten ausreichende Informationen über den Status der ESG-Compliance, so dass fundierte und angemessene Bewertungen möglich sind, um fundierte Investitionsentscheidungen zu treffen. Ein jährlicher ESG-Bericht für jedes Portfoliounternehmen (einschließlich seiner Tochtergesellschaften) wird jedem Kommanditisten auf Anfrage zur Verfügung gestellt, so dass die Transparenz gewahrt bleibt. Darüber hinaus informiert PREMIUM die Kommanditisten so schnell wie möglich nach Bekanntwerden eines Ereignisses, das wesentliche negative Auswirkungen auf die Fähigkeit des Portfoliounternehmens hat oder haben könnte, soziale und ökologische Gesetze einzuhalten. Die Offenlegung beinhaltet die Übermittlung einer Beschreibung des Vorfalls sowie:

Wer war betroffen (z. B. Mitarbeiter, mit Namen (soweit im Hinblick auf den Datenschutz und ähnliche Gesetze zulässig));

Wesentliche Auswirkungen oder potenzielle wesentliche Auswirkungen, die sich aus dem jeweiligen Vorfall ergeben haben oder ergeben können;

(Mögliche) Ursachen;

Status der Untersuchung (z. B. laufend, abgeschlossen - in diesem Fall ist die Schlussfolgerung zu skizzieren -); und

Parteien der Untersuchung (z. B. Arbeitsschutzbehörde, Polizei usw.).

PREMIUM Equity Partners, 10. März 2021